Mai 2024

Biotonnen-Kontrollen & Arbeitsschutz: Schimmelpilzsporen mit Biofilterdeckel bei Deckelaufschlag auf Raumluft-Niveau

Schimmelpilzsporen aus der Biotonne: mit Biofilterdeckel auf Raumluft-Niveau
Schimmelpilzsporen aus der Biotonne: mit Biofilterdeckel auf Raumluft-Niveau

Biotonnen-Kontrollen sind in vielen Kommunen alltäglich - doch wie sieht es eigentlich mit dem Arbeitsschutz aus? (Zitat / Landesinstitut für Arbeitsschutz NRW: Es müssen bei der stichprobenartigen Kontrolle des Inhalts von Abfallbehältern besondere Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren, wie z. B. geeignete PSA (Schutzhandschuhe, Atemschutz) entsprechend Ziffer 4.5 der TRBA 213 und/oder die Verwendung geeigneter Einrichtungen zur Kontrolle des Inhalts ermittelt und umgesetzt werden.)

Der Schimmelpilzsporen-Austrag steigt bei Biotonnen rapide mit jedem Tag Standzeit. Wenn Werker den Deckel öffnen, um den Inhalt einer Standardtonne zu prüfen, setzen Sie sich hohen Belastungen der Schimmelpilzsporen aus. Die Emissionen bei einer Biotonne mit Bio-Filterdeckel sind aber nahezu auf dem Niveau der umgebenden Raumluft und unbedenklich - dies gilt für Werker, Tonnenkontrolleure wie natürlich auch für den Bürger selbst. Ein schöner Nebeneffekt unseres Bio-Filterdeckels und unserer Hochleistungs-Mikroorganismen im Biofilter. Diese hemmen das Pilzwachstum.

Die Filterbakterien und der Feuchtigkeitsfilm wirken auf die oberen Schichten des Biomülls, so dass der Effekt für den problemlosen Deckelaufschlag zur Sichtkontrollen oder dem Öffnen des Deckels für kamerabasierte Störstoffdetektions-Systeme signifikant ist.

Ein interessanter Aspekt, beachtet man folgendes Zitat (Landesinstitut für Arbeitsschutz NRW):

"Die Bewertung der Gefährdungen und das Festlegen erforderlicher Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) vorzunehmen. Gem. Ziffer 3.2 der TRBA 213 muss die Gefährdungsbeurteilung fachkundig erfolgen. Regelungen zur erforderlichen Fachkunde enthält die TRBA 200 „Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung“. Aufgrund der komplexen Gefährdungssituation hat der Arbeitgeber für eine fachkundige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinischen Sachverstand einzubeziehen (vgl. AMR 3.2 [6]). Der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen.

Die Bewertung der Gefährdungen und das Festlegen erforderlicher Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) vorzunehmen. Gem. Ziffer 3.2 der TRBA 213 muss die Gefährdungsbeurteilung fachkundig erfolgen. Regelungen zur erforderlichen Fachkunde enthält die TRBA 200 „Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung“. Aufgrund der komplexen Gefährdungssituation hat der Arbeitgeber für eine fachkundige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinischen Sachverstand einzubeziehen (vgl. AMR 3.2 [6]). Der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen.

Unsere Bio-Filterdeckel können also einen Beitrag zu mehr Arbeitsschutz leisten:

Datum
02.05.2024
Förderverein VKU Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS e.V DIN EN ISO 9001 + 14001 + 45001 zertifiziert